Die unerlaubte Nutzung der Flugfunk-Frequenzen gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher geahndet. Auch das Abhören des Flugfunks ohne Berechtigung ist in der Bundesrepublik strafbar.

Der Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet.