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Was ist PPL

Voraussetzungen

Tauglichkeitszeugnis

Formalitäten

Informationen zur PPL Ausbildung (Druck-pdf)
Informationen zur Startausstattung zur Ausbildung (Druck-pdf)
Informationen zu den Kosten der PPL-Ausbildung (Druck-pdf)


Die Privat-Piloten-Lizenz (PPL)

Die Abkürzung PPL steht für Privat-Piloten-Lizenz. Sie ist sozusagen die Grundausbildung jedes Piloten. Für Personen, die die Fliegerei als Hobby betreiben, ist diese Lizenz meist ausreichend.
Bei einer Ausbildung nach EASA, PART-FCL auf Motorflugzeugen erhalten Sie die Berechtigung, Flugzeuge der Klasse SEP (class rating: Single Engine Piston), also einmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor zu fliegen. Das bedeutet, dass Sie nach Erhalt der Lizenz, die Flugzeugtypen der Klasse fliegen dürfen, auf der Sie geschult und mit einem Fluglehrer geflogen sind. Da jedoch nicht alle Flugzeuge der selben Klasse gleiche Flugeigenschaften haben, oder gleich ausgestattet sind, ist auch später eine Vertrautmachung oder Differenzschulung erforderlich. Dabei lernen Sie unter Anleitung eines Fluglehrers das entsprechende Flugzeug kennen und fliegen.
Da Sie in jedem Falle als erstes eine Lizenz nach VFR ( visual flight rules ) machen müssen, darf nur bei Tag und entsprechend guten Wetterbedingungen geflogen werden. Sie dürfen auch in das Ausland und im Ausland fliegen, wenn Sie bei der PPL Ausbildung das entsprechende Funksprechzeugnis abgelegt haben.
Natürlich dürfen Sie Personen mitnehmen. Dies jedoch mit zwei Einschränkungen.:
1. Bevor Sie jemanden mitnehmen, müssen Sie 3 Landungen innerhalb der letzten 90 Tage auf dem jeweiligen Flugzeugtyp durchgeführt haben. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie auf alle Fälle erst einmal ein paar Platzrunden (evtl. auch mit Fluglehrer) machen.

2. Die zweite Einschränkung ist, dass Sie kein Geld mit der Fliegerei verdienen dürfen. Das heißt, Sie dürfen auch von Mitfliegern keine Kostenbeteiligung verlangen !


Voraussetzungen

Jeder kann das Fliegen lernen. Die Vielfalt der Instrumente und die anfangs schwierig erscheinenden Abläufe werden schnell aufgenommen. Durch entsprechende Übung machen Sie schnell Fortschritte. Sie brauchen nur an das Autofahren zu denken. Hier überlegen Sie auch nicht mehr, wo der Blinkerhebel sitzt und wann Sie ihn betätigen müssen oder?
Die Ausbildung kann nach Vollendung des 16. Lebensjahres begonnen werden. Zum Ablegen der praktischen Prüfung müssen Sie 17 Jahre alt sein. Nach bestandener Prüfung dürfen Sie also schon mit 17 Jahren ein Flugzeug selbst und alleine fliegen!
Natürlich sollten Sie Freude und Interesse an der Fliegerei haben. Dann wird auch der Spaß am Erkunden der Fortbewegung in einer neuen Dimension nicht ausbleiben.


Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

Als erstes müssen Sie sich bei einem „Fliegerarzt“ untersuchen lassen. Dieser Arzt hat die Zulassung, das entsprechende Tauglichkeitszeugnis, auch „medical“ genannt auszustellen. Das tragen einer Brille z.B. ist dabei natürlich kein Problem. Der Fliegerarzt untersucht dabei nur Ihren allgemeinen körperlichen Zustand. Für Privatpiloten benötigt man das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2, Berufs- und Verkehrspiloten benötigen Klasse 1

Das medical ist nicht unbegrenzte Zeit gültig. Es richtet sich nach Ihrem Lebensalter:
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr: 60 Monate / 5 Jahre;
bis zum vollendeten 50. Lebensjahr: 24 Monate / 2 Jahre;
ab 51 Jahre: 12 Monate / 1 Jahr.
Die Kosten für die Untersuchung werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie betragen ca. 100 – 150 €


Formalitäten

Auszug aus dem Verkehrsregister

Diesen Auszug bekommen Sie direkt in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt. Er muss schriftlich per Post oder per Fax angefordert werden. Das Standardformular für diese Anforderung können Sie direkt von der homepage des Kraftfahrtbundesamtes www.kba.de ( Ihr Punktestand ) herunterladen. Beim Versenden per Post oder Fax dürfen Sie nicht vergessen, eine Kopie Ihres Ausweises mit zu schicken.
Wenn Ihr „Punktekonto" zu groß ist, kann dies ein Problem sein !


Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)

Beim Luftamt Südbayern muss ein Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer nach §7 des Luftsicherheitsgesetzes gestellt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie gerne von uns.


Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

Die meisten Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, ASB oder Malteser Hilfsdienst bieten regelmäßig Wochenendkurse an. Auch wenn Sie bereits für den Führerschein eine Bescheinigung gemacht haben, schadet eine Auffrischung nie.

Weitere Fragen ? E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder anrufen! 08721 1616