• Fliegerärztliche Untersuchung, Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Auszug aus dem Verkehrsregister
  • ZÜP Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Luftamt
  • Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • Vereinsmitgliedschaft (ermäßigter Beitrag während der Ausbildung)

Der Privatpilotenschein wird ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgestellt. Die Schulung kann jedoch bereits vorher erfolgen, jedoch nicht vor Vollendung des 16. Lebensjahres.