- Fliegerärztliche Untersuchung, Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Auszug aus dem Verkehrsregister
- ZÜP Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Luftamt
- Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Vereinsmitgliedschaft (ermäßigter Beitrag während der Ausbildung)
Der Privatpilotenschein wird ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgestellt. Die Schulung kann jedoch bereits vorher erfolgen, jedoch nicht vor Vollendung des 16. Lebensjahres.