Die Sprechfunkzeugnisse in der Luftfahrt werden in drei Kategorien unterteilt:

AZF :
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst -
Instrumentenflug und Sichtflug, deutsch und englisch

BZF 1 :
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I
- nur Sichtflug (VFR) , deutsch und englisch

BZF 2:
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II
- nur Sichtflug (VFR), deutsch, nur in Deutschland

 

AZF

Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks auch auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit und schließt auch die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug ein.
Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen, im Instrumentenflug wird auch national ausschließlich die englische Sprache verwendet.
Im Zuge der Verkehrspilotenausbildung (ATPL) oder bei der Schulung zur Instrumentenflugberechtigung ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.

BZF I

Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst befähigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.

BZF II

Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum.